Wohn- und Hausgemeinschaften für Pflegebedürftige
Auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit bieten betreute Wohn- und Hausgemeinschaften eine Alternative. In der Regel leben zwischen sechs und zwölf ältere Menschen, die Betreuung benötigen, in einer Wohngemeinschaft zusammen. Das eigene Appartement oder Zimmer kann individuell eingerichtet werden. Gemeinschaftlich genutzt werden Küche und Sanitäranlagen. Betreuungskräfte organisieren den Haushalt und das allgemeine Zusammenleben. Daneben gibt es Pflegekräfte, die individuell nötigen Pflegeleistungen übernehmen.
Für diese Wohnform spricht: Trotz schwerer Pflegebedürftigkeit kann man sich seine Alltagsnormalität weitestgehend erhalten und verliert auch seine Selbstbestimmung nicht.So entscheiden die Bewohner über die Mahlzeiten, die Einrichtung und über den Anbieter der Hilfeleistungen.
Gut überlegt sein will aber Folgendes: Sie leben sehr eng mit anderen Menschen zusammen und werden zahlreiche Kompromisse eingehen müssen. Im Vergleich zu großen Wohnanlagen und Einrichtungen werden „kaum Beschäftigungsangebote“ gemacht. Für die Gestaltung des Wohn- und Dienstleistungsangebots zeichnen Sie und/oder Ihre Angehörigen verantwortlich. Geklärt werden müssen auch die rechtliche Einordnung und Möglichkeiten der Finanzierung der Pflegeleistungen.