
Aufgebotsverfahren
Der Zweck des Aufgebotsverfahrens im Bereich des Immobilienrechts liegt in der Klärung der Eigentumsverhältnisse, dem Ausschluss unbekannter Berechtigter oder der Kraftloserklärung von wichtigen Dokumenten.
Ausschließungsbeschluss
Wenn das Gericht ein Urteil gefällt hat und die Besitzansprüche in einer Sache geklärt hat, erlässt es einen Ausschließungsbeschluss, welcher weitere Interessenten und ehemalige Besitzer aus der Besitzerschaft ausschließt.
Aufgebotsverfahren in einer Erbrechtssache
Erbschaftsangelegenheiten dienen meist dem Zweck, Erbschaftsansprüche zu regeln und die Nachlassverwaltung oder eine mögliche Nachlassinsolvenz einzuleiten.
A
- Anfangswert
- Abbruch
- Abbruchkosten
- Abgeschlossenheit
- Abnahmeprotokoll
- Abschreibung
- Abstandszahlung
- Abzinsung
- Ackerzahl
- Anerkannte Regeln der Technik
- Anfangsrendite
- Anpassung der Immobilie an die aktuelle Marktlage
- Antragsgrundsatz
- Armierung
- Aufgebotsverfahren
- Auflassungsvormerkung
- Ausgleichsestrich
- Ausstattung
- Außenbereich
- Außenputz
B
- Belichtung / Besonnung
- Bestellerprinzip
- Barrierefreiheit
- Barwert
- Baugesetzbuch
- Baugrenze
- Baugrube
- Baugrund
- Baugrunduntersuchung
- Baugutachter
- Baujahr
- Bauland
- Baulast
- Bauliche Nutzung
- Baulinie
- Baumassenzahl (BMZ)
- Baumängel
- Baunebenkosten
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Baupläne
- Baupreisindex
- Baurichtmaß
- Bausachverständiger
- Bauschadensachverständiger
- Bauschäden
- Baustellenestrich
- Baustoffklassen
- Bebauungsabschlag
- Bebauungsplan
- Beleihung
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Betriebs- und Nebenkosten
- Bewertungsgesetz
- Bewirtschaftungskosten
- Bitumen
- Bodengutachten
- Bodenrichtwert
- Bodenrichtwertkarte
- Brennwerttechnik