Wohnungseigentümergemeinschaft

Per Definition ist, nach dem Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG), Wohnungseigentum durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung begründet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist somit schlicht die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer eines vertraglich definierten Objektes.