Wohnflächenberechnung
10 % sind zu beachten!
Vermieter müssen generell für falsch berechnete Wohnflächen geradestehen, wenn die Flächenangabe mehr als zehn Prozent von der im Mietvertrag eingetragenen Wohnfläche abweicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) gilt diese Grundregel seit 2011 auch für möblierte Wohnungen. Doch wie gesagt: nicht acht oder neun und auch nicht zehn Prozent Abweichung reichen aus! Erst bei mehr als zehn Prozent können Sie gegen den Eigentümer vorgehen. Hier wird die fristlose Kündigung von Seiten des Mieters wirksam.
A
- Anfangswert
- Abbruch
- Abbruchkosten
- Abgeschlossenheit
- Abnahmeprotokoll
- Abschreibung
- Abstandszahlung
- Abzinsung
- Ackerzahl
- Anerkannte Regeln der Technik
- Anfangsrendite
- Anpassung der Immobilie an die aktuelle Marktlage
- Antragsgrundsatz
- Armierung
- Aufgebotsverfahren
- Auflassungsvormerkung
- Ausgleichsestrich
- Ausstattung
- Außenbereich
- Außenputz
B
- Belichtung / Besonnung
- Bestellerprinzip
- Barrierefreiheit
- Barwert
- Baugesetzbuch
- Baugrenze
- Baugrube
- Baugrund
- Baugrunduntersuchung
- Baugutachter
- Baujahr
- Bauland
- Baulast
- Bauliche Nutzung
- Baulinie
- Baumassenzahl (BMZ)
- Baumängel
- Baunebenkosten
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Baupläne
- Baupreisindex
- Baurichtmaß
- Bausachverständiger
- Bauschadensachverständiger
- Bauschäden
- Baustellenestrich
- Baustoffklassen
- Bebauungsabschlag
- Bebauungsplan
- Beleihung
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Betriebs- und Nebenkosten
- Bewertungsgesetz
- Bewirtschaftungskosten
- Bitumen
- Bodengutachten
- Bodenrichtwert
- Bodenrichtwertkarte
- Brennwerttechnik