Erbschaftssteuer bei Immobilien
Im Rahmen des Erbschaftssteuergesetztes gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen zum Thema Erbschaftssteuer bei Immobilien. Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert einer Immobilie. Es gilt nicht der ehemals gezahlte Kaufpreis einer Immobilie als Grundlage, sondern der Marktwert, der bei einem eventuellen Verkauf erzielt werden könnte. Für vermieteten Wohnraum und selbst genutzten Wohnraum gelten Sonderregelungen und ein verminderter Wertansatz.
Erbschaftssteuer basiert auf Wertermittlung
Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren
A
- Anfangswert
- Abbruch
- Abbruchkosten
- Abgeschlossenheit
- Abnahmeprotokoll
- Abschreibung
- Abstandszahlung
- Abzinsung
- Ackerzahl
- Anerkannte Regeln der Technik
- Anfangsrendite
- Anpassung der Immobilie an die aktuelle Marktlage
- Antragsgrundsatz
- Armierung
- Aufgebotsverfahren
- Auflassungsvormerkung
- Ausgleichsestrich
- Ausstattung
- Außenbereich
- Außenputz
B
- Belichtung / Besonnung
- Bestellerprinzip
- Barrierefreiheit
- Barwert
- Baugesetzbuch
- Baugrenze
- Baugrube
- Baugrund
- Baugrunduntersuchung
- Baugutachter
- Baujahr
- Bauland
- Baulast
- Bauliche Nutzung
- Baulinie
- Baumassenzahl (BMZ)
- Baumängel
- Baunebenkosten
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Baupläne
- Baupreisindex
- Baurichtmaß
- Bausachverständiger
- Bauschadensachverständiger
- Bauschäden
- Baustellenestrich
- Baustoffklassen
- Bebauungsabschlag
- Bebauungsplan
- Beleihung
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Betriebs- und Nebenkosten
- Bewertungsgesetz
- Bewirtschaftungskosten
- Bitumen
- Bodengutachten
- Bodenrichtwert
- Bodenrichtwertkarte
- Brennwerttechnik